Marktstammdatenregister für PV-Anlagen und Energiespeicher

Das Marktstammdatenregister MaStR der Bundesnetzagentur ist seit dem 31.01.2019 online. Dort müssen alle EEG-Anlagen registriert werden. Die Registrierung erfolgt durch den Anlagenbetreiber und wird durch ein persönliches Passwort geschützt. Bei Anlagen größer 30 KWp sind bestimmten Daten öffentlich sichtbar. .

 

ACHTUNG:

Für die Registrierung von Bestandsanlagen haben Sie 2 Jahre Zeit. Start des Webportals war am 31.01.2019.

 

Folgen versäumter Registrierungen: Bei der Registrierung und Pflege der Daten handelt es sich um eine Meldepflicht. Wer ihr nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann – laut § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

 

Versäumen Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen die Registrierung, können außerdem Einspeisevergütungen und Marktprämien zurückgehalten werden oder die Förderung ganz entfallen. Eine frühzeitige Registrierung im Marktstammdatenregister ist also dringend zu empfehlen.

 

Quelle: Team 4, Edgar Döring und Thorsten Schmitt

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